Navigation

Springe direkt zu

- -

A- A A+

Inhaltsbereich

SPD Saarwellingen ist nicht mit den Windpark-Plänen von Enovos einverstanden!

Im November des vergangenen Jahres hat die Firma Enovos dem Saarwellinger Gemeinderat die Pläne zum Bau von 4 Windenergieanlagen am Hoxberg vorgestellt. Der Gemeinderat hatte im Jahr 2014 die Flächen einstimmig im Flächennutzungsplan als sogenanntes Vorranggebiet für Windenergieanlagen ausgewiesen, um eine wilde Bebauung, wie im Lachwald vom Saar-Forst ursprünglich geplant, zu verhindern, was auch gelungen ist. „Die SPD-Fraktion hat sich seitdem in vielen Sitzungen mit den Plänen von Enovos auseinandergesetzt und intensiv diskutiert“, so der Fraktionsvorsitzende Stefan Weirich. „Dabei wurden auch zwei juristische Expertisen durch die Gemeindeverwaltung in Absprache mit allen Fraktionen bei einer Fachanwaltskanzlei eingeholt und ausgewertet.“ „Unsere Fraktion steht der Nutzung der Windenergie grundsätzlich positiv gegenüber, denn eine unmittelbare Änderung der Energiepolitik ist angesichts der dramatischen CO2-Problematik zwingend notwendig“, so Weirich weiter. „Allerdings sind wir mit den vorgelegten Plänen nicht einverstanden. Sie weichen von den zwischen der Gemeindeverwaltung und der Firma Energiekontor im Jahr 2012 unterschriebenen Verträgen ab. In Verhandlungen der Verwaltung mit der Firma Enovos ist bis heute kein Entgegenkommen zu verzeichnen, was Anzahl, Standorte und Größe der Windkraftanlagen betrifft. Folglich bleibt uns nur der Weg, das Vorhaben in Gänze abzulehnen und im Gemeinderat das Einvernehmen zu den vorgelegten Enovos-Plänen zu versagen“, so Stefan Weirich abschließend.


ENOVOS plant 4 Windenergieanlagen in Saarwellingen

Die geplanten Anlagen im Detail:

Anzahl

Bis zu 4 WEA

Nennleistung je WEA

Bis zu 4,5 MW

Rotordurchmesser

Bis zu 160 m

Nabenhöhe

Bis zu 166 m

Gesamthöhe

Bis zu 246 m

Erwartete Stromproduktion

Ca. 11 Mio. kWh je WEA

Größe der  Infrastrukturfläche

Ca. 1 ha je WEA

Die gesetzlichen Grundlagen:

·         Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

·         §35 BauGB

Ø  Im Ergebnis der Planung muss, wie das BVerwG mehrfach herausgestellt hat, „der Windenergie in substanzieller Weise Raum verschafft werden.“ Damit wird – so das BVerwG – berücksichtigt, dass der Gesetzgeber Windenergieanlagen als im Außenbereich privilegiert zulässige Vorhaben geregelt hat. Durch die Planung muss „der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance gegeben werden, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird.“

Weitere Grundlagen:

·         Grundsatzbeschluss über die Aufstellung von Windenergieanlagen in der Gemeinde Saarwellingen (Gemeinderat Juni 2006

·         Nutzungs- und Durchführungsvertrag Fa. Energiekontor (GR 2007

·         Neue Verträge mit Fa. Energiekontor über 4 Windkraftanlagen (GR 2011 – ohne Gegenstimmen

·         Übernahme der Verträge durch Fa. Enovos (2012 – keine Zuständigkeit des Gemeinderates

·         Teiländerung Flächennutzungsplan zur Ausweisung eines sogenannten Vorranggebietes für Windenergie um eine „wilde Bebauung“, wie z. B. im Lachwald geplant, zu verhindern (GR 2013 – ohne Gegenstimmen)

 

Die Haltung der SPD-Fraktion im Gemeinderat

1.    Grundsätzlich steht die SPD-Fraktion der Nutzung der Windenergie positiv gegenüber. Unabhängig von bundes- und landesgesetzgeberischen Zwängen sollte mittlerweile aber auch jeder verstanden haben, dass unsere Zukunft und die unserer Kinder eine unmittelbare Änderung der Energiepolitik zwingend notwendig macht. Man muss Windräder nicht schön finden, aber angesichts der dramatischen CO2 - Problematik, den krebserregenden Feinstaubemissionen der Kohlekraftwerke mit Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber, das auch noch als Methylquecksilber in die Nahrungskette gelangt, stellt sich nicht die Frage, welche Energieerzeugung die ökologischere ist. Dabei sei an dieser Stelle auch einmal an den irrwitzigen Flächenverbrauch des Braunkohleabbaus erinnert. Auch lässt sich eine Windenergieanlage relativ problemlos und zu überschaubaren Kosten zurückbauen.

2.    Wir begrüßen das umsichtige Vorgehen unseres Bürgermeisters Manfred Schwinn, der eine Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht damit beauftragt hat zu prüfen.

Ø  ob alle bis heute abgeschlossenen Verträge Bestandskraft haben

Ø  ob und inwieweit die Gemeinde überhaupt Einfluss auf die Größe und die Standorte nehmen kann

Ø  ob bei einer etwaigen Ablehnung durch die Gemeinde die Fa. Enovos auf privaten Flächen innerhalb des Windvorranggebietes bauen kann und damit auch alle Pachteinnahmen für die Gemeinde verloren gehen.

3.    Die SPD-Fraktion fordert bei einer Umsetzung des Projektes

Ø  Mehr als den gesetzlichen Mindestabstand zu der bebauten Ortslage einzuhalten

Ø  Keine Beeinträchtigung der Bürgerinnen und Bürger durch Schattenwurf und Geräuschemissionen

Ø  Wiederaufforstung der benötigten Flächen auf Saarwellinger Bann

Ø  Keine Gefährdung geschützter Tier- und Pflanzenarten

Ø  Diskussionsbereitschaft seitens Enovos bezüglich Anzahl und genauen Standorten

Ø  Umsetzung des „Schnorbacher Modells“, bei dem die Erlöse der Gemeinde teilweise  an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden, z. B. in Form von Förderprogrammen zur energetischen Sanierung von Wohnhäusern

Ø  Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung z. B im Rahmen einer Energiegenossenschaft


Rechter Inhaltsbereich